Steuern

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Steuern sparen, Steuern beim Investieren, Steuern Kapitalanlage, Abgeltungssteuer, Freistellungsauftrag

Steuern sparen beim Investieren. Aber wie?

Ein sehr wichtiges Thema bei jeder Form von Kapitalanlage oder Investments sind natürlich die Steuern. Meiner Meinung nach sollte man seine Steuern auf jeden Fall bezahlen, jedoch sollte man so wenig zahlen, wie legal möglich. Der Staat erhebt auf fast alles Steuern. Jedes mal wenn Geld in Ware oder eine Dienstleistung umgetauscht wird, wird Steuer fällig. Es gibt eine lange Liste an verschiedenen Steuern. Die wichtigsten beim Thema Kapitalanlage behandeln wir hier im folgenden.

Kapitalertragssteuer

Die Kapitalerstragssteuer ist wohl die wichtigste beim Investieren. Sie Beträgt in Deutschland zur Zeit 25%. Dass bedeutet, dass jede Art von Kapitalerträgen mit 25% zu versteuern sind. Bedeutet: Sie haben durch Dividenden einen jährlichen Geldeingang von 1000 Euro. Die Kapitalertragssteuer sind somit 250 Euro. Diese werden von der depotführenden Bank automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Es handelt sich somit um eine Quellensteuer. Sie ist nach deutschem Steuerrecht somit eine Erhebung der Einkommens- und Körperschaftssteuer. Es handelt sich außerdem um eine sogenannte Abgeltungssteurer. Das bedeutet, dass die Steuerschuld mit Einbehalteung der Quellensteuer somit abgegolten ist. Die Einkünfte aus Kapitalerträgen müssen somit nicht mehr im jährlichen Steuerbescheid erfasst werden.

Steuern sparen mit Freistellungsauftrag

Mit einem Freistellungsauftrag lassen sich aber Steuern sparen. Bis zu einem Betrag von 801 Euro müssen Kapitalerträge nicht versteuert werden. Der sogennante Sparerpauschbetrag. Wie funktioniert ein Freistellungsauftrag? Der Freistellungsauftrag kann bei Bank beantragt werden. Mit diesem Freistellungsauftrag wird die Bank alle Kapitalerträge bis jährlich 801 Euro nicht versteuern. So lassen sich 801 Euro ganz steuerfrei dazuverdienen. Um auf diesen Wert zu kommen bräuchte man allerdings ein investiertes Vermögen von ca. 10 000 Euro bei einer durchschnittlichen Rendite. Für verheiratete Paare gilt eine Grenze von 1602 Euro.

Selbst wenn man über der Grenze von 801 Euro im Jahr liegt, so lohnt sich ein Freistellungsauftrag trotzdem, da der Betrag vom gesamten Gewinn abgezogen wird, und nur noch die Differenz versteuert wird. Steuern sparen ist also realtiv einfach. Fragen Sie einfach bei Ihrer Bank nach dem Freistellungsauftrag. Es lohnt sich! Gelten tut der Freistellungsauftrag übrigens für Aktiengewinne, Dividenden, Anleihen, Sparkonten und sogar für Bausparverträge. Der Freistellungsauftrag gilt dann allerdings nur für das Finanzinstitut bei dem Sie den Auftrag eingereicht haben. Wenn Sie über Einnahmen aus Vermögen bei mehreren Finazinstituten verfügen, so müssen Sie Ihn bei beiden einreichen. Jedoch gilt die Grenze von 801 Euro pro Person und Jahr. Der Freistellungsdauftrag muss also bei mehrfachem Einreichen in seiner höhe aufgeteilt werden. Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bank oder beim Bundesfinanzministerium.

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